Die Ombudsstelle Fertighaus
SICHERHEIT
Ein Fertighaus von einem Mitglied des Österreichischen Fertighausverbandes ist eine sichere Sache. Sollte aber trotzdem einmal etwas nicht so ablaufen wie geplant, steht die Ombudsstelle als völlig unabhängige Anlaufstelle zur Verfügung.
BERATUNG
Für Erstberatung, Vermittlung und Mediation bei Konflikten zwischen Bauherren und Bauunternehmen können Sie sich an uns wenden. Unser erfahrenes Team berät Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise.
UNABHÄNGIGKEIT
Da wir unabhängig und weisungsungebunden sind, gehen wir völlig unvoreingenommen an die Angelegenheiten heran. Für Konsumenten ist die Beratung und Betreuung kostenlos.
ÜBER UNS
Die Ombudsstelle Fertighaus ist eine unabhängige Einrichtung, die für alle Fragen und Anliegen rund um das Fertighaus zur Verfügung steht. Das Team aus einer Mediatorin nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz, einem juristischen Berater sowie einem Techniker versteht sich als neutrale Instanz, deren Aufgabe nicht die Interessenvertretung einer der Konfliktparteien, sondern die neutrale Information bzw. bei Bedarf die überparteiliche Vermittlung und Beratung in einer Konfliktsituation ist.
Unser Team
Mag.ªAstrid Aigner-Murhammer, MA
Ziv-Mediatorin
Die beim Bundesministerium für Justiz eingetragene Mediatorin und selbstständige Kommunikationsberaterin sorgt für einen fairen, konstruktiven und zügigen Verfahrensablauf.
Verfahren
Beratung
Beratung
Wenn Sie eine Auskunft über bestimmte Fragen im Zusammenhang mit dem Fertighausbau benötigen, können Sie sich per Anruf oder E-Mail an uns wenden. Die Anfrage wird vertraulich behandelt und in der Regel innerhalb einer Woche beantwortet.
Vermittlung
Vermittlung
Bei Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Konsument/in und Herstellerfirma wirkt die Ombudsstelle auch als Vermittlerin, um eine konstruktive Gesprächsbasis wiederherzustellen.
Schlichtung
Schlichtung
Im Konfliktfall bietet die Ombudsstelle ein transparentes Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung an.
Mit Zustimmung beider Parteien kann auch ein mündliches Mediationsverfahren nach dem Zivilrechtsmediationsgesetz durchgeführt werden. Das Ziel einer Mediation ist das moderierte gemeinsame Finden einer Lösung, die den Interessen beider Seiten am besten entspricht und die schriftlich festgehalten wird.
Unter folgendem Link finden Sie unsere Verfahrensordnung
Stelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Die Ombudsstelle Fertighaus ist eine Stelle zur alternativen Streitbeilegung gemäß § 4 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz und als solche bei der Europäischen Kommission notifiziert. Hierdurch werden die Grundsätze der Fairness, Unabhängigkeit, Transparenz und Effektivität garantiert. Zuständige Behörde ist der BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Hier finden Sie eine Liste aller anderen zertifizierten Außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen in der Europäischen Union sowie ein Portal zur Beilegung von Streitigkeiten über online gekaufte Waren und Dienstleistungen.
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